Informationen zum Immobilienkauf auf Mallorca

1. lassen Sie sich das Eigentumsrecht Ihres Vertragspartners durch Vorlage eines „aktuellen“ Grundbuchauszuges nachweisen.
2.. überprüfen sie, ob der Verkäufer allein verfügungsberechtigt ist, oder bedarf es der Zustimmung einer weiteren Person. Falls der Verkäufer nicht der alleinige Eigentümer ist, ist die Vollmacht zu prüfen
3. ist die Immobilie frei von Belastungen
4. bestehen Miet oder Pachtverträge
5. sind alle Steuern bezahlt (besonders die Zahlungsbelege für die Grundsteuer „Impusto Bienes Inmuebles“ der letzten fünf Jahre sollten geprüft werden
6. gibt es Umlagen-Rückstände, (sofern es sich bei dem Objekt um eine Wohnung handelt) Belege der Eigentümergemeinschaft anfordern
7.kaufen Sie ein Grundstück mit Haus, sollten Sie Wert darauf achten, ob dieses auch im Grundbuch eingetragen ist
8. lassen sie sich die Bewohnbarkeitsbescheinigung „Cidula de habitat“ vorlegen
9. damit es keine Probleme mit der Wasser und Stromversorgung gibt einsprechende Abrechnungen anfordern
10. bei Baugrundstücken ist darauf zu achten, dass sie Bauland „Urbano“ kaufen und die Mindestgröße für die Bebauung erfüllt ist
11. informieren Sie sich über die verbundenen Nebenkosten (Notar, Grundbuchamt, Rechtsanwalt). Im Zusammenhang sei daran erinnert, dass Verkäufer häufig auch die Wertzuwachssteuer „Plusvalia„ auf den Käufer vertraglich abwälzen
12. ist der Verkäufer nicht in Spanien ansässig ist ein Steuereinbehalt „retencion“ i.H.v. von 3% zu beachten/prüfen